AH42.10-P-9406-02A Hinweise bei äußerlich nicht sichtbarem Bremsflüssigkeitsverlust Typ 129, 140, 163, 168, 170, 202, 203, 208, 209, 210, 215, 220, 414, 460, 461, 463

Bei äußerlich nicht sichtbarem Bremsflüssigkeitsverlust ist zu prüfen, ob Bremsflüssigkeit durch eine undichte Sekundärabdichtung des Tandemhauptbremszylinders in den Bremskraftverstärker eingedrungen ist. In diesem Fall muss der Tandemhauptbremszylinder ausgebaut werden und eventuell eingedrungene Bremsflüssigkeit muss abgesaugt und in einen Messbecher geleert werden.

Befinden sich mehr als 100 cm3 Bremsflüssigkeit im Bremskraftverstärker, muss der Bremskraftverstärker ausgetauscht werden.

Die Rollmembrane im Bremskraftverstärker ist bremsflüssigkeitsbeständig, die Reaktionsscheibe und das Tellerventil im Steuerteil sind es nicht. Bremsflüssigkeit darf deshalb nur bei eingebautem Bremskraftverstärker abgesaugt werden. Bei weniger als 100 cm3 Bremsflüssigkeit im Bremskraftverstärker kann bei eingebautem Bremskraftverstärker keine Bremsflüssigkeit an die Reaktionsscheibe oder an das Tellerventil gelangen.
  Bei den Typen 129, 140 bis Mai 94 mit Antriebsschlupfregelung (ASR) sind die Anschlüsse des Druckspeichers und der Vorladepumpe im Radlauf vorn links auf Dichtheit zu prüfen. Ab Juni 94 ist mit ASR V die Vorladepumpe entfallen.
Bei Typ 129 mit Motor 119, 120 bis Juni 98 und den Typen 140 und 210 mit Motor 119 und elektronischem Stabilitätsprogramm (ESP), sind die Anschlüsse der Vorladepumpe und Ladekolbeneinheit im Radlauf vorn links auf Dichtheit zu prüfen.